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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Mielsch GmbH
§ 1 Allgemeines
(1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Im kaufmännischen Verkehr gelten unsere Geschäftsbedingungen ohne
nochmalige Vereinbarung oder Bezugnahme auch für künftige
Geschäftsbeziehungen.
(2) Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird
widersprochen. Diese werden nur Vertragsinhalt, wenn und soweit sie von
uns schriftlich oder per Fax bestätigt werden.
(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden einschließlich der
Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der schriftlichen
oder fernschriftlichen Form.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch
unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten
bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen
oder fernschriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für
Liefertermine oder Lieferfristen.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise netto
zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Verpackung, Versandspesen,
Transportversicherung und Zoll sind in unseren Preisen nicht enthalten
und werden zusätzlich berechnet.
§ 4 Erfüllungsort, Lieferung
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im
kaufmännischen Verkehr für alle Vertragsparteien unser Firmensitz.
(2) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit unserer Lieferungen und
Leistungen ist die Bereitstellung oder Absendung der Ware, bei
zusätzlicher Übernahme der Montage durch uns deren Fertigstellung.
(3) Ein vereinbarter Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
(4) Die Ware ist vom Käufer unverzüglich nach Zugang unserer
Bereitstellungsanzeige abzurufen, anderenfalls sind wir berechtigt, die
Ware in Rechnung zu stellen und auf Kosten und Gefahr des Käufer nach
eigenem Ermessen zu lagern.
(5) Rücksendungen der Ware werden von uns nur angenommen, wenn wir der
Rücksendung vorher schriftlich oder fernschriftlich zugestimmt haben.
(6) Bei Lieferungs- und Leistungsverzögerungen kann der Besteller erst
nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz wegen
Pflichtverletzung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die zu
setzende Nachfrist beträgt mindestens 2 Wochen und beginnt mit Eingang
der Nachfristsetzung bei uns.
(7) Verzögerungen aufgrund unabwendbarer Ereignisse sind nicht von uns
zu vertreten und berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der
Behinderung zu verlängern.
§ 5 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung
(1) Unvollständige oder mangelhafte Lieferungen und Leistungen sind uns
unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich oder
fernschriftlich anzuzeigen. Die Frist beginnt mit Übernahme der Ware
bei uns oder bei Versand mit Anlieferung an dem vom Käufer bestimmten
Ort. Für nicht offensichtliche Mängel beginnt die Frist mit deren
Entdeckung.
(2) Die vorstehende Regelung des § 5 (1) gilt im kaufmänischen Verkehr
unter Beachtung der Untersuchungspflicht nach §§ 381, 377 HGB mit der
Maßgabe, dass verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen ab deren
Entdeckung, längstens aber innerhalb eines Jahres seit Abholung bei uns
oder Anlieferung an dem vom Käufer bestimmten Ort schriftlich oder
fernschriftlich anzuzeigen sind.
(3) Bei nicht frist- und formgerechter Anzeige ist unsere Mängelhaftung ausgeschlossen.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Übernahme oder Ablieferung der Ware und beträgt zwei Jahre.
(5) Eine Mängelhaftung übernehmen wir laut technischen Richtlinien,
welche Bestandteil unserer Preisliste ist. Für abweichende Ausführungen
auf Wunsch des Käufers ist eine Mängelhaftung ausgeschlossen.
Geringfügige Farbabweichungen oder Holzrisse und konstruktive
Ausführungsänderungen stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht
zur Beanstandung der Ware. (6) Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl
durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Andere gesetzliche
Mängelhaftungsansprüche können gegen uns erst nach Fehlschlagen oder
bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
(7) Im übrigen haften wir für Schäden und Folgeschäden nur bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Unsere
unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit bleibt davon unberührt.
§ 6 Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig. Wir
gewähren 2% Skonto, sofern der Rechnungsbetrag im übrigen ungekürzt
innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum bar bezahlt oder per
Überweisung unserem Bankkonto gutgeschrieben wird.
(2) Sofern wir andere Zahlungsformen, bspw. Schecks, Wechsel und
dergleichen, akzeptieren, erfolgt dies erfüllungshalber. Sämtliche mit
dem Einzug verbundenen Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
(3) Von uns beauftragte Vertreter sind nicht berechtigt, Zahlungen mit
schuldbefreiender Wirkung für uns entgegenzunehmen. (4) Eine
Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist nur mit von uns anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle
Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns
vollständig getilgt sind.
(2) Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für
unsere Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu
unterrichten, die wir für eine Interventionsklage nach § 771 der
Zivilprozessordnung benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein
Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten unserer Rechtsverfolgung nach § 771 der
Zivilprozessordnung nicht erbringen kann, haftet hierfür der Käufer.
(3) Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen
Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im voraus an uns ab,
und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages einschließlich
Umsatzsteuer. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin
zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat uns der
Käufer die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern
bekanntzugeben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten
Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt,
die erfolgten Abtretungen den Drittschuldnern anzuzeigen, sehen hiervon
jedoch solange ab, als dies unsere legitimen Interessen vertretbar
erscheinen lassen.
(4) Vorstehende Abtretung zur Sicherung unserer Forderungen umfasst
auch solche Forderungen, die der Käufer gegen einen Dritten infolge
einer Verbindung unserer Vorbehaltsware mit einem Grundstück erwirbt.
(5) Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten, die
er uns nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, freizugeben,
soweit sie zur Sicherung unserer Forderungen nicht nur vorübergehend
nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert unserer zu
sichernden Forderungen um 10% übersteigen.
§ 8. Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag
ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist
unser Firmensitz. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Gericht am
Hauptsitz des Käufers anzurufen.
(2) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
§ 9. Schlussbestimmungen
(1) Soweit unsere Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, geltend die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Sollten einzelne Regelungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmngen davon unberührt.
Stand 01.Januar 2008
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