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Richtlinie zur visuellen Beurteilung Drucken E-Mail
Richtlinie zur visuellen Beurteilung von Holzklappläden im Neuzustand

Image Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die visuelle Beurteilung einer endbehandelten Oberfläche bei Holzklappladen für deckende und nicht deckende Beschichtung. Die endbehandelte Oberfläche stellt bei neuen Holzklappladen den Zustand nach der Schlußbeschichtung dar. Der Beschichtungsaufbau hat nach Angabe des Herstellers zu erfolgen. Die erforderliche Schichtdicke muß durch die Schlußbeschichtung erreicht sein.
In der Richtlinie sind nicht erfaßt:
- nach der Schlußbeschichtung erkannte mechanische und/oder chemische Schädigungen durch äußere Einwirkung.
- Unverträglichkeit zwischen Beschichtungsträger und Beschichtung.

Prüfung

Bei der Prüfung auf Fehler ist die visuelle Draufsicht auf die endbehandelte Beschichtungsoberfläche maßgebend. Die Prüfung wird in der Regel in einem Abstand von ca. 5 m zur Betrachtungswinkel der üblichen Nutzung entspricht, vorgenommen. Geprüft werden sollte möglichst unter Lichtverhältnissen, die denen des diffusen Tageslichtes entsprechen.

Angaben

Die Oberflächenbearbeitung vor der Beschichtung hat nach dem Stand der Technik entweder durch Schleifen, Finieren oder Hobeln zu erfolgen. Fehlerscheinungen können bei harz- oder inhaltsreichen Hölzern auftreten. Sie sind naturbedingt und stellen keinen Mangel dar.



Merkmal/Definition Oberflächengüte
Zulässigkeit/Anforderung
Sägerauh / Abzeichnende Schnitte vom Sägeblatt Nur   Zulässig
Hobelschläge
S = Messerschlaglänge
  Zugelassen ohne Beschränkung
  S: 2 - 4 mm
  S =< 2mm
Schleifspuren alle zulässig
Ausrisse   Zugelassen ohne Beschränkung
  bis 20 mm zugelassen
  bis 5 mm zugelassen
Aufstehende Holzfasern (nach dem Lackieren)   Zugelassen
  Zugelassen
  nicht zugelassen
Leimreste alle Leimreste an Leimfugen, z. B. von Rahmenverbindungen sind bis max. 3 mm Breite erlaubt; auf Flächen () sind Leimflecken nicht zugelassen.
Hirnholz alle muß nicht geschliffen sein. Hier sind auch die Rundungen an Kanten und Rahmenverbindungen zuzuordnen
Nägel alle Konstruktionsbedingte Nägel, sind zugelassen. Nagellöcher dürfen nicht verdeckt (verkittet) werden.
Beschichtungsaufbau / Farbunterschiede   Farbläufer sind zugelassen
  Farbläufer sind zugelassen
  Farbläufer sind nicht  zugelassen
Druckstellen   Druckstellen grundsätzlich zugelassen
  Druckstellen mit einer Fläche =< 2 cm² oder einer Tiefe von =< 2 mm sind zugelassen
  Druckstellen an einer Fläche =< 0,5 cm² oder einer Tiefe von =<1 mm sind zugelassen
Jahresringe alle Durch unterschiedliches Verhalten des Holzes sind reliefartig abzeichnete Jahresringverläufe zugelassen
Ungleichmäßigkeit der Fläche einschließlich Glanzgrad

alle Unterschiedliche Schichtstärken im Verbindungsbereich Lamelle / Rahmen sind zugelassen (spritztechnisch nicht anders herstellbar). Auffallende Farbunterschiede des Holzes (z. B. Meranti; Kiefer - Kern / Splintholz) sind zugelassen. Unterschiedliche Färbungen (Holz und Farbe), speziell entlang der Leimfuge, sind zugelassen.
Oberflächenglätte   ohne Anspruch
  mindestens so glatt wie ein Schleifpapier mit 200er Körnung. 10 % der Fläche dürfen auch nur wie ein 180er Schleifpapier sein
  mindestens so glatt wie ein Schleifpapier mit 250er Körnung. 10 % der Fläche dürfen auch nur wie ein 200er Schleifpapier sein

Fraßlöcher / Poren / Harz alle Poren müssen mit Farbe bedeckt sein. (nicht vollständig ausgefüllt!). Poren dürfen sich je nach Holzart verschieden abzeichnen. Fraßlöcher von Frischholzinsekten sind bis 5 mm bei Tropenhölzer (z. B. Meranti ) zugelassen. Diese dürfen nicht verkittet werden. Bei Holz ist (auch starker) Harzaustritt normal. Dies ist kein Reklamationsgrund.
Farbabrisse   Zugelassen ohne Beschränkung
  Bei Holzverbindungen z. B. Lamelle / Holzfries; Kassette (Füllung) / Holzfries; Gradleiste / Längsholz
  Nicht zugelassen


 
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