| Merkmal/Definition |
Oberflächengüte
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Zulässigkeit/Anforderung |
| Sägerauh / Abzeichnende Schnitte vom Sägeblatt |
Nur
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Zulässig |
Hobelschläge
S = Messerschlaglänge |
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Zugelassen ohne Beschränkung
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S: 2 - 4 mm |
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S =< 2mm
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| Schleifspuren |
alle |
zulässig
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| Ausrisse |
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Zugelassen ohne Beschränkung |
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bis 20 mm zugelassen |
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bis 5 mm zugelassen |
| Aufstehende Holzfasern (nach dem Lackieren) |
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Zugelassen |
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Zugelassen |
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nicht zugelassen
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| Leimreste |
alle |
Leimreste an Leimfugen, z. B. von Rahmenverbindungen sind bis max. 3 mm Breite erlaubt; auf Flächen (  ) sind Leimflecken nicht zugelassen. |
| Hirnholz |
alle |
muß nicht geschliffen sein. Hier sind auch die Rundungen an Kanten und Rahmenverbindungen zuzuordnen |
| Nägel |
alle |
Konstruktionsbedingte Nägel, sind zugelassen. Nagellöcher dürfen nicht verdeckt (verkittet) werden. |
| Beschichtungsaufbau / Farbunterschiede |
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Farbläufer sind zugelassen |
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Farbläufer sind zugelassen |
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Farbläufer sind nicht zugelassen |
| Druckstellen |
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Druckstellen grundsätzlich zugelassen |
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Druckstellen mit einer Fläche =< 2 cm² oder einer Tiefe von =< 2 mm sind zugelassen
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Druckstellen an einer Fläche =< 0,5 cm² oder einer Tiefe von =<1 mm sind zugelassen |
| Jahresringe |
alle |
Durch unterschiedliches Verhalten des Holzes sind reliefartig abzeichnete Jahresringverläufe zugelassen |
Ungleichmäßigkeit der Fläche einschließlich Glanzgrad
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alle |
Unterschiedliche Schichtstärken im Verbindungsbereich Lamelle / Rahmen sind zugelassen (spritztechnisch nicht anders herstellbar). Auffallende Farbunterschiede des Holzes (z. B. Meranti; Kiefer - Kern / Splintholz) sind zugelassen. Unterschiedliche Färbungen (Holz und Farbe), speziell entlang der Leimfuge, sind zugelassen. |
| Oberflächenglätte |
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ohne Anspruch |
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mindestens so glatt wie ein Schleifpapier mit 200er Körnung. 10 % der Fläche dürfen auch nur wie ein 180er Schleifpapier sein |
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mindestens so glatt wie ein Schleifpapier mit 250er Körnung. 10 % der Fläche dürfen auch nur wie ein 200er Schleifpapier sein
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| Fraßlöcher / Poren / Harz |
alle |
Poren müssen mit Farbe bedeckt sein. (nicht vollständig ausgefüllt!). Poren dürfen sich je nach Holzart verschieden abzeichnen. Fraßlöcher von Frischholzinsekten sind bis 5 mm bei Tropenhölzer (z. B. Meranti ) zugelassen. Diese dürfen nicht verkittet werden. Bei Holz ist (auch starker) Harzaustritt normal. Dies ist kein Reklamationsgrund. |
| Farbabrisse |
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Zugelassen ohne Beschränkung |
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Bei Holzverbindungen z. B. Lamelle / Holzfries; Kassette (Füllung) / Holzfries; Gradleiste / Längsholz |
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Nicht zugelassen |