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Technische Richtlinie ( Stand 5/ 2006)
herausgegeben vom Arbeitskreis Deutscher Klappladenhersteller
Klappläden sind durch ihre exponierte Lage am Haus und den damit
verbundenen verstärkten Einflüssen der Witterung sowie durch die Art
ihrer Anbringung besonderen Beanspruchungen ausgesetzt. Das bedeutet,
das nicht nur die Klappladenkonstruktion, sondern auch die Holzauswahl
und die Oberflächenbehandlung besonders beachtet werden muß.
Konstruktion:
Die Rahmenkonstruktion kann gezapft oder gedübelt werden. Die
Abmessungen der Friese beträgt mindestens 70x30 mm. Der obere Querfries
geht durch, der untere Querfries liegt zwischen den senkrechten Friesen.
Maximale Ladenbreite ohne senkrechten Mittelfries = 65 cm. Maximale
Ladenhöhe ohne waagerechten Querfries = 180 cm, mit Zwischenfries = 240cm. Aus Massivholz verleimte Bretter dürfen nicht breiter als 50 cm sein. Die Verleimung erfolgt in Beanspruchungsgruppe D 4. Trotzdem kann es zur Veränderung der Leimfuge kommen. Auch bei lose aufeinander gestapelten Brettchen (Rolladenstab) verändert sich die Fuge bzw. ist eine Verformung der Stäbe nicht ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung
der obigen Werte kann für die Stabilität der Läden keine Gewährleistung
übernommen werden. Die Läden sind feuchteabweisend auszubilden, d.h.
die oberen und unteren Querfriese sind schräg
auszuführen, damit Regenwasser ablaufen kann.
Der Lamellenabstand und die Neigung der Lamellen ist so zu wählen, das
ein waagerechter Durchblick nicht möglich ist. Die Rahmen sind
allseitig mit einem Radius von mindestens 2 mm zu runden. Die
Stirnseite der Lamellen können im Sägeschnitt belassen werden.
Holzauswahl:
Als Standartholzarten sind festgelegt: Kiefer (lasierfähig oder
streichfähig), Fichte, Lärche und Rotholz. Andere Holzarten sind geeignet, wenn
deren Stehvermögen und andere Eigenschaften denen der genannten
Holzarten entsprechen.
Die Holzqualität muß der EN 942/ Qualitätsstufe J 30 bei offenen Flächen (alte DIN 68 360), Gütebedingungen bei
Außenanwendung entsprechen. Bei der Auswahl der Holzart ist die spätere
Oberflächenbehandlung zu berücksichtigen. Wir verweisen auf die vom
Institut für Fenstertechnik herausgegebene Anstrichtabelle (siehe
Hinweise zur Oberflächenbehandlung).
Oberflächenbehandlung:
Der Klappladen ist ein durch das Klima stark beanspruchtes Element.
Eine ausreichende Oberflächenbehandlung ist daher notwendig. Die DIN 18 363 und die Anwendung von Holzschutzmitteln bei Nadelhölzern ist besonders zu
beachten. Die Anstrichsysteme müssen für den Verwendungszweck
geeignet sein (Dimensionsstabilität). Die Farboberfläche ist einem natürlichen Verschleiß unterworfen und erfordern bei Bedarf einer Nachbehandlung. Um Rißbildung, Vergrauung und
Harzaustritte zu vermeiden, muß der richtige Anstrich gewählt werden.
(Hierfür empfiehlt die Firma Mielsch GmbH abweichend vom Arbeitskreis
deutscher Klappladenhersteller eine diffusionsoffene Mittelschichtlasur
der Firma ADLER (Austria).
Ausführung und Schichtstärken nach Herstellerangeben der Firma ADLER.
Bei einem deckenden Anstrich und einem hellen Farbton sind Rißbildung und Harzaustritt kaum zu erwarten. Bei dunklen Anstrichen ist bei harzreichen Nadelhölzern, z.B. bei der
Kiefer, mit Harzaustritten zu rechnen. Rißbildungen sind möglich. Bei Klappläden, die eine lasierte Oberfläche aufweisen sollen, werden Dünnschichtlasuren empfohlen. Eine Mindestschichtdicke wird nicht vorgeschrieben. Beachten Sie dazu auch das nachstehende Merkblatt: "Wartungs- und Pflegerichtlinien für Holzklappläden". Zu Holzveränderungen und Oberflächenbeschichtungen wird auf die "Rosenheimer Farbtabelle" verwiesen.
Fertigungstoleranzen:
Bei der Herstellung der Läden werden bei einer Holzfeuchte von 13+/- 2%
und einer Temperatur von 23+/-5°C folgende Abweichungen zugelassen: Breite - 3 mm, Höhe - 6 mm.
Werden aus bauspezifischen Gegebenheiten engere Toleranzen benötigt,
sind diese gesondert zu vereinbaren.
Zulässige Abweichungen:
Durch einwandfreie Konstruktion, eine fachmännische Auswahl des Holzes
und der Beschläge sowie durch ausreichende Oberflächenbehandlung wird
ein Verziehen der Klappläden weitgehend ausgeschaltet. Das Verziehen
von Klappläden ist kein Reklamationsgrund, solange die
Funktionsfähigkeit gewährleistet ist. Unter der Voraussetzung der
Funktionsfähigkeit ist eine Abweichung von der Planheit mit 0,3% vom
Umfang des Klappladens zulässig. Die Messungen sind waagerecht auf
planebener Fläche vorzunehmen. In den meisten Fällen läßt sich jedoch
der Verzug durch die Wahl geeigneter Beschläge, wie Anschläge und
Innenverschlüsse reduzieren.
Montage:
Klappläden sind mit Bändern anzuschlagen.
Dabei müssen zwingend Eckwinkel oder Winkelbänder verwendet werden, um die Eckverbindung zu unterstützen. Die Kantenlänge der Winkel sollte 180 x 180x mm nicht unterschreiten. Falt- bzw. Doppelläden sollten zusätzlich mit Eckwinkeln ausgesteift
werden. Falt- bzw. Doppelläden sollten zusätzlich mit Eckwinkeln
ausgesteift werden. Falt- und Doppelläden unterliegen aufgrund ihrer
einseitigen Belastung an der Beschlagsseite immer einer Absenkung.
Läden über 180 cm Höhe sind mit 3 Bändern zu montieren. Verschlüsse sollten weitgehend mittig angebaut werden. Vor dem
Aufschrauben der Beschläge sind die Läden mit entsprechenden
Grundanstrichen zu behandeln. Bei einer Zwischenlagerung sind die Läden
planeben zu legen. Sie dürfen nicht in geheizten Räumen gelagert werden.
Sofern die Läden entgegen den Richtlinien und Hinweisen behandelt und
montiert werden, wird jede Haftung für eventuell auftretende Schäden
abgelehnt. Dies gilt insbesondere für das Aufquellen und Verziehen der
Läden, das Abblättern von Farbe infolge Feuchtigkeit, sowie für Fäulnis.
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