Behandlungshinweise für Fensterläden

Wartungs- und Pflegerichtlinien für Holzklappladen (Stand 05/2006)

Holz ist ein Naturprodukt. Unterschiedliche Farben der gleichen Holzart sowie unterschiedliche Oberflächenstrukturen, hervorgerufen durch unterschiedliche Porenarten oder Verwachsungen, sind naturbedingt und berechtigen nicht zu Reklamationen.

Lagerung:

Bei einer Zwischenlagerung sind die Läden planeben zu legen, sie dürfen weder in geheizten Räumen noch in feuchten Räumen (Rohbauten) gelagert werden.

Gewährleistung:

Für Fensterläden wird die Gewährleistung gemäß unseren AGB übernommen. Bei Flügelbreiten von mehr als 60 cm entfällt die Garantie auf das Verziehen der Rahmen und Lamellen. Auf Rissbildungen durch Spannungen im Holz übernehmen wir keine Gewähr.

Holzschutz- und Oberflächenbehandlung:

Klappläden dürfen ohne ausreichenden Holzschutz nicht montiert werden. Werkseitig imprägnierte Läden sind lediglich gegen Holzschädlinge geschützt. Bei Nadelhölzern dient diese Imprägnierung zusätzlich als Bläueschutz. Erst das Lasurfinish schützt das Holz gegen äußere Einflüsse sowie gegen das Eindringen von Feuchtigkeit. Es bewirkt das die Funktionstüchtigkeit gewährleistet ist. Hierfür favorisieren wir das diffusionsoffene Mittelschichtsystem der Firma ADLER (AUSTRIA) Aquawood MS- Lasur bzw. MS- Color als geeignetes Beschichtungssystem. Dieses System zeichnet sich durch eine hohe Wasserdampfdurchlässigkeit, ausgezeichneten UV- Schutz der Lasuren, sehr gute Wetterbeständigkeit, leichte Pflege und Renovierbarkeit mit handelsüblichen Lasuren und Lacken aus. Nur bei wenigstens zweimaligem Anstrich mit pigmentierter Lasur oder deckendem Holzlack ist ein ausreichender Schutz gewährleistet. Es müssen unbedingt Farbsysteme eingesetzt werden , die für bedingt maßhaltige Bauteile zugelassen sind. Es sind zwingend die Herstellerrichtlinien einzuhalten. Farblose Lasuren sind im Außenbereich nicht zulässig. Lasur- und Holzlacksysteme, die werkseitig oder bauseitig aufgetragen werden, unterliegen wegen ihrer gewollt hohen Dampfdiffusionsfähigkeit einem natürlichen Substanzabbau. Sie bieten daher nur einen zeitlich begrenzten Schutz. Es müssen daher auch bereits endbehandelte Holzteile in gewissen Zeitabständen, je nach Witterungs- und Umwelteinflüssen, nachbehandelt werden. Um die Schönheit ihrer Läden zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, die Oberfläche jährlich zu prüfen und, wenn erforderlich, nachzubessern. Dies gilt insbesondere für Holzverbindungen, z.B. Rahmenholz/ Kassettenfüllung, Rahmenholz/ Lamellen oder Rahmenholz/ Gratleiste. Für diese Renovierungsarbeiten empfehlen wir die Produkte der Firma ADLER, welche sie über die Firma Mielsch GmbH beziehen können. Das Schwinden und Quellen ist eine normale Reaktion von Holz auf die Umgebungsfeuchte (hygroskopisches Verhalten) und kein konstruktiver oder qualitativer Mangel.

Bei Nichteinhaltung dieser Behandlungshinweise entfällt jeder Garantieanspruch!

Beschläge:

Verzinkte oder chromatisierte Beschläge müssen in Abhängigkeit von den Umwelteinflüssen früher oder später eine Oberflächenbehandlung erhalten. Die bei Ladenbeschlägen aufgebrachte Verzinkung ist kein Dauerschutz.

Pflege und Wartung:

Die Aufhängung der Läden (Kloben und Bänder) müssen gefettet werden, die Innenöffner (Kurbelantriebe) sind i.d.R. wartungsfrei. Elektroantriebe sollten in regelmäßigen Abständen gewartet und justiert werden. Das Justieren der Antriebe darf nur vom Fachmann vorgenommen werden. Die Läden müssen einer gleichmäßigen Bewitterung unterliegen. Dies bedingt eine regelmäßige Bedienung. Zur Reinigung empfehlen wir Wasser und Schmierseife. Verwenden Sie niemals Mittel, welche die Oberfläche verletzen können( z.B. Scheuerpulver, aggressive chemische Reinigungsmittel etc.)

Achtung: Wegen der Gefahr von Windschäden müssen die Läden im geöffneten und im geschlossenen Zustand arretiert, bzw. gegen die Anschläge gefahren werden.